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FAQ

"Es gibt keine blöden Fragen!"

  • Was ist eine Verordnung?
    Eine Verordnung oder Überweisung wird von behandelnden ÄrztInnen ausgestellt. Nur mit gültiger Verordnung kann die Physiotherapie begonnen werden. Das Verordnungsdatum muss vor der 1. Einheit liegen und darf maximal 1 Monat zurückliegen.
  • Was muss auf meiner Verordnung stehen?
    Die Verordnung muss folgende Daten beeinhalten: - Name und Anschrift - SV-Nummer - Diagnose - Krankenkasse - Verordnung zur Physiotherapie ( Bsp.: 10x EHG á 45min) - Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (Bei gesetzlichen Vertretern muss sowohl der Mitversicherte, als auch der Hauptversicherte mit vollen Daten angeführt sein)
  • Was brauchen ich zu meinem Ersttermin?
    Zum Ersttermin sind folgende Unterlagen mitzubringen: - die Verordnung/Überweisung - bequemes Gewand - großes Handtuch - Sportschuhe - relevante Befunde - Motivation
  • Wie gestaltet sich die 1. Therapieeinheit?
    In der ersten Therapieeinheit findet die physiotherapeutische Befundung statt. Diese setzt sich aus einem anamnestisches Erstgespräch, einer körperlichen und funktionellen Untersuchung, sowie der Therapieplanung zusammen. Um eine möglichst individuell abgestimmte Therapie zu ermöglichen lege ich großen Wert darauf Ziele und Maßnahmen gemeinsam mit Patient*innen zu besprechen und in Folge dessen zu erarbeiten.
  • Was sind die Schwerpunkte der Therapie?
    Die Schwerpunkte der Therapie orientieren sich anhand der gemeinsam festgelegten Ziele. Hier ist deine Motivation und Mitarbeit notwendig.
  • Was passiert, wenn ich eine Therapie nicht wahrnehmen kann?
    Kann eine Therapie nicht wahrgenommen werden, muss diese spätestens 24h davor beim Therapeuten abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall wird die Einheit in voller Höhe zu verrechnen. Bei Kassenleistungen wird hier ebenfalls die Einheit in der Höhe der Leistungserbringung lt. Versicherungsträger verrechnet. Diese Verrechnung ist privat und kann beim Versicherungsträger nicht geltend gemacht werden. Weitere Informationen sind unseren AGBs und dem Behandlungsvertrag zu entnehmen, bzw. können bei unserem kostenlosen telefonischen Erstgespräch offene Fragen geklärt werden.
  • Letzte Therapieeinheit zu Ende. Was nun?
    Hast du eine private Therapie erfolgreich abgeschlossen, erhältst du eine Honorarnote über die absolvierten Therapien. Nach der Überweisung des Honorars kannst du bei deinem Versicherungsträger um Rückerstattung ansuchen. Zusätzlich bekommst du einen Trainingsplan von uns mit, welcher im Zuge der Einheiten gemeinsam erarbeitet und individuell auf dich abgestimmt wurde. Bei Kassenpatienten wird die Verrechnung komplett vom Versicherungsträger übernommen. Hier sind keine weiteren Schritte notwendig.
  • Wie funktioniert die Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger?
    Um die Rückerstattung bei deinem Versicherungsträger zu beantragen, kannst du dies entweder online, per Post oder persönlich einreichen. Dafür benötigst du die ärztliche Verordnung/Überweisung, die Honorarnote und den Zahlungsbeleg (zb. Kontoauszug). Achtung: Abhängig von deiner Krankenkassa kann der rückerstattete Teilbetrag der Rechnungssumme unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Praxis

Lambrechtgasse 6/1, 1040 Wien

Kontakt

Michael Weber

Tel.: 0677/61772966 (SMS, Signal, Telegram)

Email: physio.michaelweber@gmail.com

Öffnungszeiten(Kassen und Privat):

MO  13:00 - 20:00

DI    08:00 - 15:00

MI    13:00 - 19:00

DO   08:00 - 15:00

FR   08:00 - 14:00

Abwesenheiten:

24.04.25 - 27.04.25

29.05.25 - 01.06.25

23.06.25 - 27.06.25

04.07.25 - 27.07.25

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